Die Landesgartenschau-Neuss-App
Erkunde das Gelände und die Stadt Neuss mit der App. Und frag Flori nach dem besten Weg.
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Öffnungszeiten des Parks
Vom 16. April 2026 – 11. Oktober täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr,
letzter Einlass: 21:30 Uhr
Servicezeiten Landesgartenschau
Kassen- und Besucherservice: 9:30 Uhr – 18:00 Uhr
Ausleihe Mobilitätshilfen 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Service und Gastronomie:
10:00 Uhr – 19:00 Uhr (Oase Eventzelt)
10:00 Uhr – 21:00 Uhr (RP-Seeterrasse)
sowie während Veranstaltungen an der Sparkassen-Bühne
Sonderschließzeiten sind möglich. Bitte informiere dich im Vorfeld.
Bitte beachte: In den Morgen- und Abendstunden finden Reinigungs-, Versorgungs- und Gartenarbeiten statt.
Eintrittskarten
Das Gelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte betretbar. Unser Tipp: Bucht eure Eintrittskarten im Voraus online. Das ist günstiger und erstpart lange Warteschlangen.
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Rücksicht nehmen
Auf dem Gelände gilt das Gebot der Rücksichtnahme und des guten Miteinanders.
Kleidung
Bereitet euch auf jedes Wetter vor! Die Landesgartenschau Neuss öffnet bei jedem Wetter. Wir empfehlen bequeme Schuhe, in denen ihr gut laufen könnt.
Bringt bei heißem Wetter Sonnenhüte, Mützen und Sonnencreme mit.
Und bitte bringt warme Jacken, Mützen und Regenschirme, falls es kalt wird.
Speisen und Getränke
Eigene Speisen und Getränke dürfen für den Privatverzehr mit in den Park gebracht werden.
Bitte mögliche Hinweise wie ein Glasverbot beachten. Grillen ist auf dem Gelände der Landesgartenschau nicht erlaubt.
Auf der Landesgartenschau gibt es diverse gastronomische Angebote für die eigene Verpflegung.
Nikotin und Alkohol
Für den Konsum von Nikotin und Alkohol sind definierte Bereiche vorgesehen.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände untersagt.
Audioguides
Audioguides werden nicht angeboten.
Über QR-Codes sind an vielen Punkten im Park Informationen abrufbar und ermöglichen ein barrierefreies Besuchserlebnis.
Hunde
Hunde dürfen auf das Gelände der Landesgartenschau Neuss 2026 mitgebracht werden. Für jeden Hund ist eine gültige Hunde-Eintrittskarte/ Dauerkarte erforderlich. Der Zutritt zu Spielplätzen und geschlossenen Räumen ist untersagt.
Der Hundehalter trägt die volle Verantwortung für sein Tier, einschließlich Sauberkeit, Sicherheit und Haftung.
Blindenführhunde und Assistenztiere sind kostenfrei zugelassen und von der Leinenpflicht ausgenommen, soweit dies für ihre Aufgabe erforderlich ist.
Kinderwagen, Buggies, Bollerwagen
Das Befahren des Geländes mit Kinderwagen, Kinderbuggies und Bollerwagen ist auf den befestigten Wegen erlaubt. Bollerwagen dürfen auf das Gelände mitgenommen werden.
Spiel- und Sportanlagen
Auf dem Gelände gibt es viel zu entdecken: Zahlreiche Sport- und Spielanlagen laden zum Freizeitspaß ein. Dafür können eigene Geräte - zum Beispiel Bälle, Skateboards oder Fahrräder- mitgebracht werden. Die Benutzung ist jedoch auf den dafür vorgesehenen Bereich beschränkt. Die Nutzung der Spielplätze sowie der Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von Bauwerken, Kunstgegenständen, Bäumen oder sonstigen nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen und Bereichen ist nicht gestattet.
Parkordnung
Ausführliche Informationen finden sich in der Parkordnung der Landesgartenschau Neuss 2026