Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Landesgartenschau Neuss 2026 zum Erwerb und der Nutzung von Tickets und Gutscheinen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets und Gutscheinen für die Landesgartenschau vom 16.04.2026 bis 11.10.2026 in Neuss („Veranstaltung“). Sie gelten zwischen dem Inhaber eines Tickets oder Gutscheins („Kunde“) und der Veranstalterin, der Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH, Oberstraße 108, 41460 Neuss, Tel.: 02131 90-6770, info@landesgartenschau-neuss.de („LAGA“). Beim Besuch der Veranstaltung gelten außerdem die Allgemeinen Hinweise zum Besuch der Landesgartenschau (Parkordnung).
Beim Kauf von Tickets und Gutscheinen finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der autorisierten Vorverkaufsstellen der LAGA Anwendung, über die Tickets oder Gutscheine für die Veranstaltung gekauft werden.
Mit dem Erwerb eines Tickets oder eines Gutscheins wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert. Dasselbe gilt für den Besitz und die Verwendung eines Tickets oder eines Gutscheins.
§ 2 Tickets
(1) Allgemeines
Ein Ticket berechtigt den Inhaber zum Besuch der Veranstaltung während der regulären Ausstellungszeiten von 10 bis 18 Uhr. Es gibt verschiedene Kategorien von Tickets (Tageskarten und Dauerkarten). Tages- und Dauerkarten berechtigen nicht zum Besuch von bepreisten Sonderterminen.
(2) Tageskarten
Eine Tageskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an einem beliebigen Veranstaltungstag während der Ausstellungszeiten.
(3) Dauerkarten
Die Dauerkarte berechtigt zum täglichen Besuch der Veranstaltung während der gesamten Laufzeit. Sie ist personengebunden und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
(4) Ermäßigungen
(a) Ermäßigungsberechtigt (ab 28 Jahren) sind Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger*innen, Erwerbslose, Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger*innen, Teilnehmende Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr und Menschen mit Behinderungen ab einem GdB 60. Es gilt das Alter bzw. die Ermäßigungsberechtigung zum Zeitpunkt des Eintritts. Das bedeutet für Dauerkarten, dass die Ermäßigungsberechtigung für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung vorliegen muss bzw. an jedem Tag, an dem die Dauerkarte genutzt wird.
(b) Den Ermäßigungsberechtigten wird ein Preisnachlass auf den regulären Ticketpreis gewährt. Gehört ein Kunde mehreren ermäßigungsberechtigen Personengruppen an, so wird die Ermäßigung trotzdem nur einmal pro Ticket gewährt.
(c) Fällt während der Dauer der Veranstaltung die Ermäßigungsberechtigung weg, besteht die Möglichkeit, die ermäßigte Dauerkarte in eine reguläre Dauerkarte umzuwandeln. In diesem Fall hat der vormals ermäßigungsberechtigte Kunde den Differenzbetrag zwischen dem ermäßigten und dem regulären Eintrittspreis zu entrichten, der zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets gegolten hat.
(d) Erforderlich für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist ein entsprechender offizieller Nachweis. Das ermäßigte Ticket ist nur gültig in Verbindung mit diesem offiziellen Nachweis, bei den personengebundenen Dauerkarten zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis.
§ 3 Gutscheine
(1) Neben den Tickets können auch Gutscheine für Dauerkarten erworben werden. Gutscheine können gegen entsprechende personengebundene Dauerkarten eingetauscht werden. Ein Gutschein an sich berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung.
(2) Werden Gutscheine für ermäßigte Dauerkarten gegen personengebundene ermäßigte Dauerkarten eingetauscht, so gilt § 2 Absatz 4 entsprechend.
§ 4 Erwerb von Tickets/Vertragsschluss
(1) Allgemeines
Tickets können ausschließlich an der Tageskasse vor Ort oder im Vorverkauf im Online-Kartenshop der LAGA, zu erreichen über https://www.landesgartenschau-neuss.de/tickets/ sowie bei von der LAGA autorisierten Vorverkaufsstellen erworben werden. Hierzu zählen – unter anderem – die Tourist Information Neuss, Büchel 6, 41460 Neuss und die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, zu erreichen unter https://www.eventim.de/.
(2) Online-Kartenshop
Die Bestellung von Tickets stellt ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss dar. Im Anschluss an die Bestellung und Zahlung übersendet die LAGA dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail, in der die Einzelheiten der Bestellung angegeben werden. Diese Bestellbestätigung stellt sogleich die Annahme des Angebots dar.
§ 5 Ausschluss Widerrufsrecht
Auch wenn ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1 BGB vorliegt, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Bestellung von Tickets im Online-Kartenshop ist damit nach Annahme durch die LAGA bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Höhe der Ticket- und Gutscheinentgelte ergibt sich aus den Preislisten der LAGA.
(2) Die Zahlung der Tickets an den Tageskassen am Landesgartenschaugelände erfolgt bar, per inländischer EC-Karte oder Kreditkarte.
(3) Die Zahlung von über den Online-Kartenshop bestellten Tickets (§ 4 Abs. 2) erfolgt per Vorauskasse über die von der LAGA angebotenen Zahlungswege (z. B. PayPal). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist die LAGA berechtigt die Bestellung ersatzlos zu streichen.
(4) Für die von der LAGA autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen gelten.
§ 7 Ticketversand
(1) Über den Online-Kartenshop bestellte Tickets werden per E-Mail an den Kunden versandt. Auf Wunsch können Tickets auch per Postdienstleister versendet werden. Der Kunde trägt im Falle des Satz 2 die Versandkosten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Postversand bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen kann.
(2) In Bezug auf Gutscheine gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Für von der LAGA autorisierte Vorverkaufsstellen, die Tickets und Gutscheine online anbieten, können abweichende Bestimmungen gelten.
§ 8 Reklamation
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Tickets und Gutscheine nach Erhalt auf ihre Richtigkeit, insbesondere bezüglich Anzahl, Art, Preis und ggf. korrekter Personalisierung, zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Tickets in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die LAGA zu erfolgen. Eine Reklamation nach Satz 1 ist in jedem Fall nach Verwendung ausgeschlossen. Geht die Reklamation erst nach Ablauf der Reklamationsfrist aus Satz 1 ein, so ist die LAGA nicht mehr bereit der Reklamation abzuhelfen, es sei denn, der Reklamationsgrund beruht nachweislich auf einem Verschulden der LAGA.
(2) Für von der LAGA autorisierte Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen gelten.
§ 9 Umtausch/Verlust/Sperrung von Tickets
(1) Ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Ein vertragliches Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt.
(2) Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.
(3) Im Falle des Verlustes einer Dauerkarte kann, nach vorheriger Prüfung der Berechtigung, eine Ersatzdauerkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR ausgestellt werden. Die verlustige Dauerkarte wird sodann gesperrt.
(4) Personen, denen für das Landesgartenschaugelände Hausverbot erteilt worden ist, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketentgelts.
(5) Verfälschte oder zweckwidrig verwandte Tickets können von der LAGA jederzeit ersatzlos eingezogen/gesperrt werden.
§ 10 Verschiebung/Ausfall/Absage der Veranstaltung
(1) Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketentgelts. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung an einzelnen Tagen nicht oder nur zum Teil (= weniger als 70 % der Ausstellungszeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1) stattfindet. Tickets behalten in den Fällen der Sätze 1 und 2 ihre Gültigkeit und Tageskarten können an einem anderen Tag zum Besuch der Veranstaltung verwendet werden. Dauerkarteninhaber haben in den Fällen der Sätze 1 und 2 keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketentgelts.
(2) Sollte ein Einlass aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenzen an einzelnen Veranstaltungstagen nicht mehr möglich sein, so gilt für Dauerkarten Absatz 1 Satz 4 entsprechend und für Tageskarten Absatz 1 Satz 3 und Absatz 5 entsprechend.
(3) Sollte sich die Zahl der Veranstaltungstage, aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder Ereignissen, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Vertragsparteien liegen, verkürzen, so haben Dauerkarteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Ticketentgelt, soweit insgesamt 75 % oder mehr der Veranstaltungstage stattgefunden haben.
(4) Sollten alle Veranstaltungstage ersatzlos entfallen verlieren die Tickets ihre Gültigkeit und das gezahlte Ticketentgelt wird erstattet. Entsprechendes gilt für Gutscheine.
(5) Eine Rückgabe der Tageskarte und die Erstattung des Ticketentgelts ist darüber hinaus nur möglich, wenn im Falle des Absatzes 1 eine Nutzung der Tageskarte an einem anderen Tag für den Ticketinhaber nachweislich unzumutbar geworden ist.
§ 11 Ticketweitergabe
(1) Der Verkauf der Tickets und Gutscheinen erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Ein privater (nicht gewerblicher) Weiterverkauf von Tageskarten und Gutscheinen zu einem höheren Preis als dem, den der Kunde bei der LAGA oder einer autorisierten Vorverkaufsstelle – inkl. angefallener Versandkosten – gezahlt hat, ist nicht gestattet.
(2) Darüber hinaus ist es insbesondere untersagt, Tickets und Gutscheine
- a) ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die LAGA gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern oder
- b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die LAGA zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
(3) Die LAGA behält sich das Recht vor, Personen, die den Untersagungen aus den Absätzen 1 und 2 zuwiderhandeln, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Zudem ist die LAGA berechtigt, Tickets, die entgegen den Untersagungen aus den Absätzen 1 und 2 angeboten, veräußert, weitergeben oder verwendet wurden, ersatzlos und dauerhaft zu sperren.
(4) Eine neue Personalisierung einer personengebundenen Dauerkarte auf eine andere Person ist nicht möglich.
§ 12 Haftungsausschluss
(1) Die LAGA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LAGA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LAGA beruhen.
(2) Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der LAGA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LAGA beruhen.
(3) Abweichend von Absatz 1 haftet die LAGA bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
§ 13 Datenverarbeitung
Die vom Ticketkäufer übermittelten personenbezogenen Daten werden von der LAGA unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz-Grundverordnung –DSGVO- und Bundesdatenschutzgesetz –BDSG-) und nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Detaillierte Informationen enthält der Datenschutzhinweis, abrufbar unter: https://www.landesgartenschau-neuss.de/datenschutz/.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kann er sich insbesondere auch auf das Recht des Staates berufen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Erfüllungsort
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.v. 14 BGB, ist alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Neuss.
(3) Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der LAGA Neuss.
(4) Salvatorische Klausel
Sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
§ 15 Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der LAGA lautet: info@landesgartenschau-neuss.de. Die LAGA ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.